Das Ostministerium als letzte Chance für „lästige Querulanten und unfähige Schemelwärmer“? Der „Alte Kämpfer“ Hermann Bärwinkel und seine Suche nach Verwendung in der Ministerialbürokratie ab 1933

Nachdem Alfred Rosenberg 1941 mit der Leitung des Reichsministeriums für die besetzten Ostgebiete betraut worden war, standen er und sein Ständiger Vertreter Alfred Meyer vor einer gewaltigen personalpolitischen Herausforderung, galt es doch, trotz des allerorten zu konstatierenden Personalmangels, geeignete Führungskräfte für das neue Ministerium zu rekrutieren. Fündig wurde man in den politischen Abteilungen vor allem im erweiterten Apparat des „Amtes Rosenberg“; vor allem im Verwaltungsapparat und den wirtschaftlichen Referaten war man auf die Hilfe von Reichsbehörden angewiesen, die ausgewählte “Gefolgschaftsmitglieder” an das Ostministerium abgaben.

Hermann Bärwinkel (in: BArch, VBS 1012 (R 1501)/ZA VI 0463 A. 14)

Angesichts der zahlreichen Beispiele erfolgreicher Nachkriegskarrieren von ehemaligen Beamten des Ostministeriums in der bundesrepublikanischen Verwaltung – man beachte stellvertretend die Biografien Wilhelm Ter-Neddens oder Werner Langenbergs – ist die Annahme zu kurz gegriffen, dass das Ministerium überwiegend „aus mittelmäßigen Bürokraten“ (Dallin) bestand. Vielmehr bedingte weniger die mangelnde Qualität des Personals die Schwächen des Ostministeriums, als die Einsetzung der leitenden Beamten und Angestellten zwischen verschiedenen Stühlen, mit unklarem Auftrag und wechselnden Zuständigkeiten (Zellhuber). Gleichwohl finden sich in den Personalakten durchaus Beispiele für die These der älteren Forschung, dass die Gründung des Ostministeriums in manchen Reichsbehörden als „eine willkommene Gelegenheit“ gesehen wurde, „persönliche Feinde, lästige Querulanten und unfähige Schemelwärmer loszuwerden“ (Dallin). Im Folgenden kann dies an der Personalie Hermann Bärwinkel nachvollzogen werden, der ab 1942 an das Ostministerium „abgeschoben“ wurde, obwohl – oder gerade weil? – es sich bei ihm um einen sehr verdienten Nationalsozialisten handelte.

Im Vergleich zu den meisten seiner späteren Kollegen gestaltete sich der Bildungs- und Karriereweg Bärwinkels durchaus untypisch: 1895 in Wiesbaden in eine Arbeiterfamilie hineingeboren, hatte er die Oberrealschule in Kassel mit der Primareife verlassen und war anschließend in den Preußischen Staatsdienst eingetreten. Die Ausbildung als Verwaltungsanwärter im Raum Kassel wurde durch den kurzen Militärdienst ohne Einsatz im Krieg von 1915 bis 1916 unterbrochen. Nach eigenen Angaben schloss er sich nach dem Krieg einem Freikorps im Dunstkreis des Jungdeutschen Ordens an, während er seine Ausbildung bei der Regierung Kassel im Vorbereitungsdienst fortsetzte. Außerordentlich früh, nämlich bereits 1921, trat er der noch jungen NSDAP bei; nachdem diese infolge des Hitler-Putschs verboten worden war, kandidierte er gar – ohne Erfolg – für den Völkischsozialen Block bei der Reichstagswahl 1924. Parallel zu seiner Karriere als Beamter im mittleren Dienst bei der Regierung Kassel, seit 1923 im Rang eines Regierungsobersekretärs, setzte Bärwinkel seine politische Arbeit auch in der 1925 neugegründeten NSDAP fort. Als Gaupropagandaleiter im Parteigau Hessen-Nassau Nord und NSDAP-Ortsgruppenleiter in Kassel übernahm er nun auch auf regionaler und lokaler Ebene Ämter, was zunehmend den Unmut seiner Vorgesetzten nach sich zog.

1927 strengte man in Kassel ein erstes Disziplinarverfahren gegen den Beamten Bärwinkel an, der „in einer nationalsozialistischen Versammlung in Ausübung seines damaligen Parteiamtes eine gegen ‚Isidor Weiss‘ [gemeint war der Berliner Polizeivizepräsident Bernhard Weiß, Anm. d. Verf.] gerichtete Sondernummer des V.B. vertrieben hatte“. Es resultierte in einer kleineren Geldstrafe und der disziplinarischen Versetzung in den Regierungsbezirk Aachen. Der Denkzettel der preußischen Allgemeinverwaltung fruchtete indes wenig, sodass auch der Aachener Regierungspräsident sich im März 1930 gezwungen sah, Bärwinkel förmlich zu verwarnen und in dessen Personalakte vermerkte:

“Schon bald nach seinem Dienstantritt in Aachen hat er auch hier mit den Kreisen der NSDAP. die Verbindung aufgenommen und die damals hier ganz unbedeutende Ortsgruppe durch sein Organisationstalent und seine Hingabe zur Sache trotz der im besetzten Gebiet vorhandenen Hemmung erst recht zum Leben erweckt. […] Trotz der Warnung, die seine plötzliche Versetzung von Kassel hierhin für ihn bedeutete, verfolgt er seine politischen Ziele hartnäckig weiter. Er scheut sich nicht, sich in der Öffentlichkeit zu einer staatsfeindlichen Partei zu bekennen […].”

Bärwinkel blieb beharrlich und kandidierte nur wenige Monate später für die NSDAP bei der Reichstagswahl im September 1930, mit dem Ergebnis, dass er nicht Reichstagsabgeordneter wurde, ein weiteres Disziplinarverfahren im Dezember 1931 aber schließlich in seiner Entlassung aus dem Beamtendienst resultierte. Schon einige Wochen bevor seine Karriere mit der „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten neuen Aufwind bekommen sollte, wurde die Entlassung im November 1932 auf dem Gnadenweg aufgehoben.

Das Jahr 1933 brachte auch für den 37-jährigen Beamten eine Fülle an Neuerungen mit sich: Im März berief man ihn in das Preußische Ministerium des Innern, von wo aus er schon kurz darauf an das Preußische Finanzministerium abgeordnet wurde, um sich dort der Durchführung des „Berufsbeamtengesetzes“ anzunehmen. Ebenfalls im Mai erfolgte seine Ernennung zum Regierungsrat. Seine Versetzung nach Berlin nutzte er zugleich, um auch in der Hauptstadt partei- und beamtenpolitisch aktiv zu werden und nebenamtlich eine Stelle als Reichsstellenleiter im Hauptamt für Beamte der NSDAP und Fachschaftsleiter im Reichsbund der deutschen Beamten (RDB) anzutreten. 1934 ordnete man ihn an das Oberpräsidium Brandenburg-Berlin ab, zuständig ebenfalls für „Berufsbeamtentum“, wo er bis Sommer Dienst tat, um anschließend für wenige Monate an das Reichsluftfahrtministerium abgeordnet zu werden. Schon dort war er mit seiner Tätigkeit offenbar unzufrieden, so dass er eine baldige Rückkehr an das Oberpräsidium anstrebte und besonderen Wert darauflegte, wegen seiner beamtenpolitischen Nebentätigkeit in Berlin bleiben zu können. Dem kam man insofern nach, als Bärwinkel 1935 erneut von einer Behörde unter Hermann Göring übernommen wurde, nämlich dem Reichs- und Preußischen Landesforstamt; hier ernannte man ihn, der aus der allgemeine Verwaltung nun ausschied, zum Oberregierungsrat.

Bärwinkels Bitte um Verwendung in der Reichshauptstadt (in: BArch, VBS 1012 (R 1501)/ZA VI 0463 A. 14)

Obwohl Bärwinkel angesichts seines beruflichen, ökonomischen und sozialen Aufstiegs seit 1933 mehr als zufrieden sein konnte, geriet seine Karriere in der Forstverwaltung nun unvermittelt ins Stocken. Im Juli 1937 sprach Oberlandesforstmeister Heinrich Eberts im Reichsministerium des Innern (RMI) vor und bat darum, Bärwinkel wieder dorthin zu übernehmen: „Der Ministerpräsident [Göring] habe bindend angeordnet, daß B[ärwinkel] aus der Forstverwaltung versetzt würde.“ – Dass es sich keinesfalls um eine bloße Bitte auf Veranlassung Görings handelte, schien den Beamten des RMI durchaus bewusst zu sein: „Obwohl sich aus der mehrfachen Versetzung Bärwinkels aus Ministerien Bedenken ergeben könnten, wird die Übernahme nicht abgelehnt werden können, da Bärwinkel früher in der allgemeinen Verwaltung tätig war und der Ministerpräsident dringend seine Rückübernahme fordert. Eine Verwendung im Ministerium wird allerdings nicht in Betracht kommen, sodaß B[ärwinkel] wieder in einer Provinzialbehörde wird tätig sein müssen.“ Der Betroffene hatte bereits Notiz von den Vorgängen genommen und trat nun ebenfalls an das RMI mit der Bitte heran, ihn dort direkt zu übernehmen, „da er glaube, als alter Parteigenosse und langjähriges führendes Mitglied des RDB. ein Recht darauf zu haben, nicht geschädigt zu werden. Er würde bei Überweisung an einer Provinzialbehörde seine Ministerialzulage verlieren.“ Dort wiegelte man aber ab und verwies auf Bedenken bei der neuerlichen Anstellung, nicht zuletzt wegen der strikten Anordnung Görings, ihn aus dem Dienst im Reichsforstamt zu entfernen, und bevorzugte ebenfalls eine Abordnung an eine Provinzialbehörde.

Wilhelm Stuckart (in: Das Deutsche Führerlexikon 1934/35, Berlin 1934.)

Es entwickelte sich nun ein zähes Ringen zwischen dem beurlaubten Bärwinkel, dem RMI und zahlreichen anderen Akteuren, in dem um seine Weiterverwendung im öffentlichen Dienst verhandelt wurde. Der Beamte aktivierte seine Kontakte, über die er als „Alter Kämpfer“ verfügte und berief sich zunächst auf Wilhelm Stuckart und Hans Fabricius, beide angesehene und hohe Beamte des RMI. Stuckart lehnte eine Einstellung in seinem Zuständigkeitsbereich ab, wohl aus Zweifeln an der Tauglichkeit Bärwinkels, der „zweifellos ein tüchtiger Mann“ sei, „aber aus dem mittleren Beamtenstand hervorgegangen ist“. Stattdessen setzte er sich für die Verwendung Bärwinkels in der „Kanzlei des Führers“ ein, wo man ebenfalls keine Verwendung für den Beamten fand, den so offensichtlich niemand recht gebrauchen konnte oder wollte; gleichzeitig empfahl man dort aber, Bärwinkel eine Stelle zu besorgen. Auch setzten sich der Oberpräsident der Provinz Sachsen, Curt von Ulrich, und der Gauleiter von Kurhessen, Karl Weinrich, die Bärwinkel noch von seiner frühen Arbeit für die NSDAP aus Kassel kannten, für dessen Verwendung in der Ministerialbürokratie ein. Fabricius wiederum unterstützte die Forderungen Bärwinkels insofern, als er zugestand, dass Bärwinkel angesichts seiner Verdienste für die NSDAP bei einer Obersten Reichsbehörde unterkommen sollte, „schon damit der Anschein einer Massregelung vermieden wird.“ Völlig unklar war und blieb allen Beteiligten, weshalb es überhaupt zum Bruch zwischen Bärwinkel und Reichsforstamt bzw. Göring gekommen war. Bärwinkel selbst vermutete, dass Stein des Anstoßes seine Tätigkeit im Reichsbund der deutschen Beamten gewesen war.  Auch im Innenministerium konnte man keine genaueren Informationen beschaffen, bekam aber bestätigt, dass es sich beim Ausscheiden Bärwinkels um eine „persönliche und spontane Entscheidung des Herrn Ministerpräsidenten“ gehandelt habe. Fabricius meinte sich außerdem zu erinnern, dass Bärwinkel und Göring 1933 im Zuge der „Reinigung des Berufsbeamtentums“ aneinandergeraten seien, als ersterer eine Versetzung nach Münster verweigert hätte.

Im Spätsommer 1937 zeichnete sich schließlich eine Lösung ab, als man sich im Reichserziehungsministerium offen zeigte – die Zustimmung Görings vorausgesetzt – Bärwinkel als Fachschulreferenten zu übernehmen. Der preußische Ministerpräsident gab trotz erheblicher Bedenken seine Zustimmung, ordnete aber drohend an, „dass dem Oberregierungsrat Bärwinkel in unzweideutiger Form erklärt werde, dass seine Dienstentlassung veranlasst wird, sofern [er] in seiner neuen Dienststellung zu den alten Klagen Anlass gibt.“ Die in Aussicht genommene Anstellung im REM zerschlug sich dennoch, so dass Bärwinkel auch ein Jahr später noch ohne Beschäftigung war und sich mittlerweile um Anstellung im Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft und bei der Oberrechnungskammer bemühte. Das Innenministerium sah sich nun aber veranlasst, die Angelegenheit zu einem Abschluss zu bringen und versetzte Bärwinkel ab 30. Juli 1938 zur Preußischen Bau- und Finanzdirektion mit Sitz in Berlin, also entgegen dem Willen des Betroffenen zu einer Provinzialbehörde. Die Reaktion Bärwinkels erfolgte prompt, indem er dem Reichsminister Frick persönlich schrieb und die Behandlung seiner Person beklagte. Selbstbewusst hob er seine frühen Verdienste für die Partei heraus und betonte seinen beruflichen Aufstieg vom Arbeiterkind über den mittleren Beamtendienst zum Oberregierungsrat. Seinen Höhepunkt fand das Schreiben schließlich in einer scharfen Intellektuellen- und Kollegenschelte, die seinem Ansinnen vermutlich nur wenig nützte:

„Ich mag nicht um mein Recht betteln, sondern ich will hart und stolz darum kämpfen wie ehedem. Zwar bin ich nicht Jurist oder sonst Akademiker. Wäre ich Akademiker, das hat man mir schon so vielmals offen erklärt, wäre meine Verwendung überall möglich. Ich bin über solches Denken nicht verärgert oder empört. Diese Menschen sind, ohne es zu wissen, recht kleine Geister, die nur Buchstaben in sich verarbeiten.“

Zeitgleich bahnte sich die nächste Auseinandersetzung in dem Fall an, als der Präsident der Preußischen Bau- und Finanzdirektion – Bärwinkels neuer Vorgesetzter – diesem gemäß Weisung die unverhohlene Drohung Görings weitergab. Der Oberregierungsrat war sich keiner Schuld bewusst und auch der Direktionspräsident konnte – wie schon zuvor die Beamten des Reichsinnenministeriums – keinerlei Angaben finden, woher die scharfen Maßnahmen rührten. Seine Bitte, Bärwinkel die Gründe nochmals darzulegen, damit sich etwaige Missstände nicht wiederholten, wurden blockiert und das RMI legte dem Beamten nahe, die Sache auf sich beruhen zu lassen, woraufhin dieser schließlich nachgab und sich seinem Schicksal vorerst fügte.

Erst 1941 kam erneut Bewegung in die Personalie Bärwinkel, der sich abermals bemühte, vom RMI übernommen zu werden, was man intern aber nach wie vor nicht in Betracht zog. Bei der Versetzungsbesprechung boten sich mittlerweile aber andere Möglichkeiten, den unliebsamen Bärwinkel in der Ministerialbürokratie unterzubringen: Der nun in Aussicht genommen Verwendung im neugegründeten Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete war dieser nicht abgeneigt, wenn auch wegen seines RDB-Nebenamts bevorzugt in der Reichshauptstadt. Die Vermittlungsbemühungen des Ministerialdirektors von Helms fruchteten offenbar, sodass Ludwig Runte Anfang Dezember 1941 mitteilte, Bärwinkel in die Personalabteilung des Ostministeriums übernehmen zu wollen. Im Januar 1942 trat Bärwinkel den Dienst an, wo er fortan die Personalien der Beamten bis zum gehobenen Dienst und der niedrigeren Tarifangestellten bearbeitete. Wenige Monate später übernahm man ihn auf den Haushalt des Ministeriums und ernannte Bärwinkel zeitgleich zum Ministerialrat.

Bitte um Abordnung durch das Ostministerium (in: BArch, VBS 1012 (R 1501)/ZA VI 0463 A. 14)

Mit einiger Verzögerung war dem ursprünglich der mittleren Laufbahn entstammenden Hermann Bärwinkel so doch noch die enorme berufliche Anerkennung zuteil geworden, die er nach der „Machtergreifung“ beharrlich eingefordert hatte. Der Mangel des Ostministeriums an verfügbarem Personal eröffnete dem RMI die Möglichkeit, eine für alle zufriedenstellende Lösung durchzusetzen: Die Personalabteilung des Ostministeriums bekam einen vermeintlich erfahrenen Beamten des höheren Dienstes, Bärwinkel erhielt eine Stelle in der Ministerialbürokratie und verblieb in Berlin, und das Innenministerium entledigte sich des „Alten Kämpfers“, den man aufgrund seiner politischen Meriten nicht umgehen konnte, für den man aber offenkundig auch keine Verwendung fand. Im Fall Bärwinkel diente das Rosenberg-Ministerium tatsächlich nur als Auffangbecken für einen streitbaren Beamten, der – darauf deuten die vielen unterschiedlichen Dienststellen in der Frühzeit des NS-Regimes hin – nicht immer in der Lage war, die in ihn gesetzten Erwartungen zu erfüllen.

Entgegen der zunächst naheliegenden Annahme, dass die “Alten Kämpfer” nach 1933 zu den größten Profiteuren der nationalsozialistischen Umgestaltung gehörten, hat die Forschung deren Bedeutung für den Aufbau der Diktatur lange eher als gering eingeschätzt. Dass die frühen Anhänger der nationalsozialistischen „Bewegung“ aber nicht durchweg zu den Verlierern der „Machtübernahme“ gehörten, hat Anja Stanciu bereits für die Berliner NSDAP nachgewiesen. In Anlehnung an die von ihr vorgenommene Typisierung kann man Hermann Bärwinkel als „gebremsten Aufsteiger“ einordnen, der infolge der Umwälzungen des Jahres 1933 zunächst einmal einen deutlichen Karrierefortschritt zu verzeichnen hatte. Sein berufliches Vorankommen war jedoch keineswegs vorgezeichnet: Ähnlich wie viele der „gebremsten Aufsteiger“ bei Stanciu überstrapazierte auch Bärwinkel sein politisches Standing im Umgang mit Vorgesetzten und Kollegen, die ihn deshalb mieden oder ihre Unterstützung versagten. Dass ihm nach der persönlichen Zäsur des Jahres 1937 – die übrigens mit der Aufhebung der NSDAP-Mitgliedsperre zusammenfiel – und der anschließenden Stagnation noch einmal ein Karrieresprung gelang und er ohne Abitur oder Studium gar zum Ministerialrat aufstieg, lag dann in erster Linie an der dünnen Personaldecke, die dem neuen Minister Rosenberg mitten im Krieg zur Verfügung stand.

Mit seiner Biografie stellte Bärwinkel unter den Ministerialräten des Ostministeriums allerdings die krasse Ausnahme dar. Das verdeutlicht, wie sehr die Annahme fehlginge, es handele sich bei den ehemaligen Spitzenbeamten des Ostministeriums um mittelmäßige Bürokraten, die von anderen Behörden lediglich abgeschoben wurden. Davon unbenommen ist jedoch die Erkenntnis, dass man in anderen Behörden die Gelegenheit dazu durchaus ergriff, wenn sie sich bot. Seine parteipolitisch exponierte Stellung und die Tätigkeit im Ostministerium wurden Bärwinkel nach dem Krieg rasch zum Verhängnis: Bereits Ende Mai 1945 verhaftete ihn der NKWD und überstellte ihn in das Sowjetische Speziallager in Landsberg (Warthe). Nach seiner Überführung in das Speziallager Buchenwald starb er dort im März 1946.

 

Literatur

Dallin, Alexander: Deutsche Herrschaft in Russland 1941–1945. Eine Studie über Besatzungspolitik, Königstein im Taunus 1981.

Stanciu, Anja: „Alte Kämpfer“ der NSDAP. Eine Berliner Funktionselite 1926–1949 (= Zeithistorische Studien, Bd. 59), Köln/Weimar/Wien 2018.

Zellhuber, Andreas: „Unsere Verwaltung treibt einer Katastrophe zu…“. Das Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete und die deutsche Besatzungsherrschaft in der Sowjetunion 1941-1945 (= Berlin & München. Studien zu Politik und Geschichte, Bd. 3), München 2006.

 

Quellen

BArch, VBS 1012 (R 1501)/ZA VI 0463 A. 14.

DRK-Suchdienst München, ZNK, Hermann Bärwinkel.

 

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