Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung (REM)

Mit dem „Erlass über die Errichtung des Reichsministeriums für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung“ vom 1. Mai 1934 wurde die auch Reichserziehungsministerium (REM), Reichswissenschaftsministerium oder Reichsunterrichtsministerium genannte Behörde gegründet. Seinen Sitz hatte sie in Berlin im Haus Unter den Linden 4 und in der Wilhelmstraße 68/69. Zum Reichsminister wurde der preußische Kultusminister Bernhard Rust (1883–1945) ernannt, der dem Ministerium bis zum Ende seines Bestehens kurz vor Kriegsende 1945 vorstand.

Bernhard Rust, ca. 1934/40 Bundesarchiv Bild 119-1998, Bernhard RustCC BY-SA 3.0 DE

Dass Rust die beiden Ämter in Personalunion innehatte, verdeutlicht, dass die Errichtung eines Reichsministeriums für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung einen Schritt auf dem Weg zum Einheitsstaat darstellte, der über eine Reichsreform erreicht werden sollte. Insbesondere die Vereinheitlichung des Bildungswesens war ein ausdrückliches Ziel des nationalsozialistischen Regimes. Dieser Bereich lag bis dahin in der Zuständigkeit des Reichsministeriums des Innern; nun gingen die Richtlinienkompetenz für die allgemeine Schul- und Bildungspolitik im Reich und die Aufsicht über die vom Reich unterhaltenen wissenschaftlichen Institutionen, auf die neue Zentralbehörde über. Damit waren Schulen und Universitäten, Forschungseinrichtungen und Museen im Reich und die jeweils dort tätigen Beamten dem Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung unterstellt.

Organisatorisch teilte sich dieses ab August 1934 in das Zentralamt, das Ministeramt, das Amt Wissenschaft, das Amt für Erziehung, das Amt für Volksbildung und das Amt für körperliche Erziehung auf. Diese Ämter umfassten teils wiederum mehrere Abteilungen. So bestand etwa das Amt für Wissenschaft aus einer Abteilung für Hochschulen und einer Abteilung für Forschung, das Amt für Erziehung hatte Abteilungen für Volksschulen, für höhere Schulen, für Berufs- und Fachschulen und für landwirtschaftliche Fachschulen und zum „Amt K“, dem Amt für körperliche Erziehung, gehörten die Abteilungen für Leibesübungen und Jugendpflege. Selbstständig bestanden neben den Ämtern außerdem die Geistliche Abteilung, deren kirchliche Angelegenheiten 1935 allerdings auf das Reichskirchenministerium übergingen, und die Abteilung Landjahr, die für die gleichnamigen Schulungs- und Erziehungslager für Volksschulabsolventen zuständig war.

Als Staatssekretär des Reichserziehungsministeriums fungierte zunächst Wilhelm Stuckart (1902–1953), der auch das Zentralamt leitete und im Mai 1933 als Leiter der Abteilung für Unterricht ung Erziehung und kommissarischer Ministerialdirektor ins Preußische Kultusministerium berufen worden war. Aufgrund von Auseinandersetzungen mit Rust – Stuckart protestierte gegen die Neuordnung des Ministeriums, die einen Machtverlust für ihn bedeutete – wurde er jedoch bereits im Herbst 1934 beurlaubt und in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Als Leiter des Zentralamts und kommissarischer Staatssekretär folgte Siegmund Kunisch (1900–1978) nach; 1936 wurde Werner Zschintzsch (1888–1953) zum Staatssekretär ernannt, der dieses Amt bis 1945 bekleidete.

 

Literatur:

Nagel, Anne C.: Hitlers Bildungsreformer. Das Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung 1934–1945, Frankfurt 2012.