Der Verbindungsmann des Ostministeriums im „Führerhauptquartier“. Aus dem politischen Lebensweg Werner Koeppens (1910–1994) (Teil II)

Die Rehabilitierung von Rosenbergs Adjutanten, der „mit diesem Ministerium nichts zu tun“ gehabt haben soll. Fragmente aus der Zeit der Entnazifizierung

Ein Hauptaugenmerk des Forschungsprojekts liegt auf den Nachkriegswegen der ehemaligen Mitarbeiter der nachfolgelosen Reichsministerien und den mit dem Begriff der Entnazifizierung verbundenen Prozessen ihrer gesellschaftlichen Reintegration. Obwohl Werner Koeppen in der Bonner Republik keine Spitzenämter mehr innehatte und keinen mit seiner Karriere im „Dritten Reich“ vergleichbaren beruflichen Wiederaufstieg vollbrachte, stellt sich die Frage nach der Chance auf ein „zweites Leben“ nach der Diktatur in seinem Fall deshalb mit Dringlichkeit, weil Koeppen beim Zusammenbruch des Deutschen Reiches erst 35 Jahre alt gewesen ist und noch bis 1994 lebte und somit der weitaus größte Teil seines Lebens auf die Zeit nach 1945 entfällt. Dass Koeppen die Chance auf Bewährung im demokratischen Staat gewährt wurde, verdankte er seiner vergleichsweise milden Beurteilung im Entnazifizierungsverfahren.

Werner Koeppen (rechts) mit Herbert Merker in der SA-Führerschule auf Schloss Harnekopp, 1932. (Bundesarchiv, B 145 Bild-P049604 / Weinrother, Carl / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 de)

Dass die in den westlichen Besatzungszonen ab 1946 gebildeten Spruchkammern, die zum Zweck der Durchleuchtung der politischen Vergangenheit der gesamten erwachsenen Bevölkerung und ihrer darauf gründenden Einteilung in unterschiedliche Grade der Belastung anzeigende Kategorien – vom Hauptschuldigen bis zum Entlasteten – eingerichtet wurden, zu Urteilen gelangten, die in der Retrospektive oft lasch erscheinen und selbst überzeugten Unterstützern und tief in das Gewaltregime des Nationalsozialismus verstrickten Akteuren eine soziale und materielle Reetablierung erlaubten, ist von Lutz Niethammer auf den zum geflügelten Wort gewordenen Begriff der „Mitläuferfabriken“ gebracht worden und wurde seither von der zeithistorischen Forschung immer wieder bestätigt. Warum das Verfahren gegen den hochrangigen NS-Funktionär und ehemaligen SA-Führer Werner Koeppen zwar manche spezielle Kuriosität bereithält, aber pars pro toto doch auf die (Dys-)Funktionalität des Entnazifizierungssystems insgesamt verweist, soll im Folgenden erläutert werden.

Der amerikanischen Gewahrsams- und Siegermacht wurde, nachdem Koeppen im Frühjahr 1945 in ihre Obhut geraten war, bald klar, dass sie es in ihm mit einem Exponenten der NS-Bürokratie zu tun hatte, der Kontakte bis in die höchsten Kreise des Staates gepflegt hatte und über intimes Wissen zu dem 1946 in Nürnberg zum Tode verurteilten und hingerichteten Alfred Rosenberg und die mit seinem Namen verbundenen Verbrechen verfügen musste. Noch vor seinem eigentlich Spruchkammerverfahren hatte sich Koeppen deshalb in mehreren Befragungen vor dem von den US-Besatzungsbehörden eingerichteten „Office of Chief of Counsel for War Crimes“ zu rechtfertigen und Auskunft aus seiner Zeit an der Seite Rosenbergs zu geben.

Auszug aus der Vernehmung Koeppens, 22. Mai 1947 (IfZ München ZS-0959, Koeppen, Dr. Werner)

Die überlieferten Protokolle dieser Vernehmungen warten mit einer Überraschung auf: Zwar versuchten die amerikanischen Ermittlungsbeamten in insgesamt vier Verhören im Mai und August 1947 das Wissen des Befragten über Vorgänge, Entscheidungswege und Verantwortlichkeiten im Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete (RMfdbO) abzuschöpfen. Insbesondere geschah dies im Hinblick auf die 1944 fast zeitgleich begonnenen Verschleppungsaktionen „HEU-Aktion“ und „SS-Helfer-Aktion“, in deren Rahmen unter maßgeblicher Beteiligung der dem Ostministerium unterstehenden deutschen Zivilverwaltung Tausende vor allem belarussischer und ostpolnischer Kinder und Jugendlicher im Alter zwischen zehn und 20 Jahren zum Zwangsarbeitseinsatz ins Deutsche Reich deportiert worden waren. Allerdings scheinen die Vernehmungsoffiziere dabei nur auf belastende Informationen über andere Funktionäre des Ostministeriums aus gewesen zu sein, wie den SS-Obergruppenführer und Hauptabteilungsleiter Gottlob Berger, der kurze Zeit später im Wilhelmsstraßenprozess auch zu 25 Jahren Haft verurteilt werden sollte, den HJ-Führer und Leiter der Abteilung „Jugend“ Siegfried Nickel sowie Rosenbergs persönlichen Referenten im Ostministerium, Georg Marquart. Über Koeppen hingegen scheinen die Amerikaner nicht einmal gewusst zu haben, dass er zwischen 1941 und 1943 als Verbindungsmann im „Führerhauptquartier“ für das Ostministerium tätig gewesen war. So konnte Koeppen im Verlauf der Vernehmung unwidersprochen behaupten, er sei „niemals Angehöriger des Ostministeriums gewesen, sondern nur Angehöriger der Reichsleitung Rosenberg“. Auch als er zur Untermauerung seiner These der völligen Trennung der Parteidienststelle Rosenbergs vom RMfdbO als staatlicher Dienststelle erläuterte, dass die „Arbeitsgebiete“ beider Behörden „ja ungeheuer auseinander [liefen]“ und er die internen Angelegenheiten des Ostministeriums so wenig kennen konnte wie sein Pendant im RMfdbO, Georg Marquart, umgekehrt Einblick in die Geschäfte der NSDAP-Reichsleitung hatte, wurden diese Behauptungen unüberprüft akzeptiert. Sonst hätten die amerikanischen Besatzer leicht herausfinden können, dass Koeppens Schilderungen nur auf dem Papier stimmten – wegen des durchgängigen Verbleibs auf der Gehaltsliste des „Amts Rosenberg“ mag seine Zeit in der „Wolfsschanze“ gar nicht aktenkundig geworden sein – sonst aber mit der Realität nicht viel zu tun hatten. Nicht nur, dass Rosenberg Koeppen kurzerhand als Verbindungsglied seines neuen Ministeriums ins “Führerhauptquartier” abgeordnet hatte, blieb den Amerikanern verborgen, sondern auch ein am 7. Juni 1947 aus der Untersuchungshaft herausgeschicktes Schreiben konnte die Gefängnismauern offenbar ungelesen passieren, das geeignet gewesen wäre, die Glaubwürdigkeit der Darstellung, dass die verschiedenen Ämter aus Rosenbergs Behördenkonglomerat nicht miteinander verzahnt gewesen wären, empfindlich zu konterkarieren. Nämlich sei es demnach Koeppen selbst gewesen, durch dessen Vermittlungsarbeit die Einstellung Marquarts im RMfdbO, mit dessen Arbeitsbereich er später nicht mehr das geringste zu tun gehabt haben wollte, betrieben worden war. Wenn der Verteidiger Werner Koeppens in dessen späterem Spruchkammerverfahren zu Gunsten seines Mandanten berücksichtigt wissen wollte, dass dieser bereits monatelang „wegen Verdachts der Beteiligung an Kriegsverbrechen u.s.w. in Untersuchung festgehalten wurde, ohne dass ihm das geringste nachgewiesen werden konnte“,  so lag dies nicht daran, dass Koeppen eine direkte Beteiligung an Kriegsverbrechen nicht nachzuweisen war, sondern an der Herangehensweise der amerikanischen Ermittler, die Koeppen persönlich gar nichts nachweisen wollten, sondern ihn in Unkenntnis seiner wahren Position nur als Zeugen behandelt hatten. Das Koeppen dieser Umstand auch bewusst war, verdeutlicht dasselbe Schreiben, in dem er seinen momentanen Aufentalt im Gefängnis des Nürnberger Justizpalastes mit seiner Eigenschaft als Zeuge erklärt.

Mit dem angesprochenen Spruchkammerverfahren, das alle volljährigen Deutschen durchlaufen mussten, hatte Koeppen dann doch einen Prozess zu überstehen, in dem der Fokus ganz auf seiner Person lag. Dass ihm auch das gelang, ohne dass man seine hervorgehobene politische Stellung erkannt hätte, wurde bereits vorweggenommen. Im August 1948 kam Koeppen, nachdem er zuvor in Kriegsgefangenschaft und unter anderem in Dachau und Nürnberg in Untersuchungshaft gewesen war, im Interniertenlager Balingen an. Im württembergisch-hohenzollerischen Balingen begann die örtliche Lagerspruchkammer sofort, seinen Fall aufzunehmen. Schon im Oktober 1948 legte sich der dortige Kreisuntersuchungsausschuss für die politische Säuberung fest, Koeppen als „Minderbelasteten“ anzuklagen. Eigentlich, so war man sich trotz der Unkenntnis über Koeppens Zeit in Hitlers Hauptquartier und seine einflussreiche politische Beratertätigkeit für Rosenberg immerhin einig, sei Koeppen eher als „Belasteter“ einzustufen. Aber eingedenk seiner seit Frühjahr 1945 andauernden Unfreiheit und seiner finanziell prekären Situation als dreifacher Familienvater ließ man Gnade walten und strebte die Einreihung in die sogenannte Bewährungsgruppe an. Eine erste Verhandlung im November bestätigte im Wesentlichen die Forderung des öffentlichen Klägers. Allerdings wurde dieses Urteil durch den Kassationshof der französischen Militärregierung verworfen. Dort hatte man sich offenbar daran gestört, dass der persönliche Adjutant Alfred Rosenbergs so nachsichtig behandelt wurde. Bei der Neuverhandlung im Dezember 1948 ging es für Koeppen und seinen Verteidiger demnach vor allem darum, die semantischen Unterschiede zwischen dem deutschen „Adjutanten“ und dem französischen „Adjoint“ herauszuarbeiten, von dem das Bild der französischen Besatzungsmacht von Koeppens Tätigkeit fälschlicherweise geprägt sei: während man sich den „Adjoint“ durchaus als einen mächtigen Stabsleiter vorstellen müsse, der sogar den Amtschef in Abwesenheit konnte, beschrieb die Verteidigung Koeppens eigene Rolle eines persönlichen Adjutanten gleichsam als die eines Chefsekretärs ohne jede politische Funktion. Diese Argumentation war von Erfolg gekrönt, denn das alte Urteil wurde von der Spruchkammer umgehend wieder in Kraft gesetzt. Im Februar 1949 wurde Koeppen daraufhin aus der Internierung entlassen. Nach drei Jahren, Ende 1951, endete auch die Bewährungsfrist, die ihm bis dahin das aktive und passive Wahlrecht genommen sowie jedwede sonstige politische Betätigung, öffentlichkeitswirksame Auftritte und eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst oder als Schriftsteller untersagt hatte.

Das „Nachleben“ Werner Koeppens ist für den Historiker aufgrund einer schlechten Quellenüberlieferung nur noch schwer nachzuvollziehen. Zum Teil mag die Quellenarmut an einem nun eher ins Private verlagerten Lebensstil Koeppens liegen, der seine Ursache in dem trotz des wohlwollenden Spruchkammerurteils prävalenten Stigma der früheren Nähe zu Rosenberg gehabt haben könnte, das einer Rückkehr in die Regierungselite der Bundesrepublik im Wege stand. So hatte Koeppen beruflich zu Anfang der 1950er Jahre noch mit einigen Startschwierigkeiten zu kämpfen und musste sich vom einfachen Hilfsarbeiter hocharbeiten, ehe er als Angestellter einer Versicherungsgesellschaft Fuß fasste und dann immerhin so gut verdiente, dass seine Frau 1966 in einem Brief an das frühere Dienstmädchen bemerkte, es gehe der Familie „heute […] wieder gut“. Gelegentlich aber wird sichtbar, dass Koeppen die Jahrzehnte bis zu seinem Tod durchaus nicht in biedermeierlicher Zurückgezogenheit verbrachte. Wenn er in den 1960er Jahren zeitweise Vizepräsident des „Deutschen Kulturwerks europäischen Geistes“ war, das in dieser Zeit eine der mitgliederstärksten Gruppierungen des rechtsradikalen Spektrums in der Bonner Republik ausmachte, so zeigt sich, dass Koeppen ein politisches Bewusstsein behielt, das sich durch ideologische Kontinuität auszeichnet. 1977 verfasste er ferne seine „Gedanken zur Ostpolitik Alfred Rosenbergs“, in denen er seinen ehemaligen Dienstherrn verteidigte, da es dessen – bei Hitler nicht durchdringender – Strategie entsprochen hätte, die nichtrussischen Ethnien der westlichen Sowjetunion auf die Seite der deutschen „Befreier“ zu ziehen, anstatt sie zu tyrannisieren und so in die Arme Stalins zu treiben. Eine Einsicht in die grundsätzliche Verwerflichkeit der auf Eroberung, Unterwerfung und Imperialismus ausgerichteten nationalsozialistischen Ostpolitik ließ Koeppen ebenso vermissen wie ein Wort über den Genozid an der jüdischen Bevölkerung in den besetzten Ostgebieten. Zu dieser Zeit scheute sich Koeppen offensichtlich nicht mehr, seine engen Verbindungen ins Ostministerium offenzulegen und sich sogar als Gewährsmann des vermeintlich eigentlichen Geschehens gegen die „unsinnigen Behauptungen und Gerüchte über die Person des ehemaligen Reichsleiters und Reichsministers Alfred Rosenberg“ zu inszenieren.

StA Sigmaringen, Wü 13 T 2 Nr. 651/006

Der verglichen mit der hohen Position und dem politischen Einfluss Koeppens im NS-Staat milde und empathische Geist, den das Spruchkammerverfahren gegen ihn atmet, stellt – wie eingangs bemerkt – im Großen und Ganzen eher die Regel als die Ausnahme des Entnazifizierungssystems dar. Daneben beinhaltete Koeppens Rechtfertigungsstrategie vor der Interniertenspruchkammer Balingen aber doch bemerkenswerte Einzelheiten, die den Fall nicht nur paradigmatisch, sondern auch zu einem in manchem Details kuriosen Spezialfall machen: Im Zentrum steht natürlich die Tatsache, dass der Kulminationspunkt der Karriere Werner Koeppens über das ganze juristische Prozedere hinweg verschwiegen wurde und unentdeckt blieb. Zusätzlich frappierend ist die Unverfrorenheit, mit der Koeppen versuchte, die Entscheidung der Spruchkammer zu seinen Gunsten zu beeinflussen. So beteuerte Koeppen, bei dem natürlich immer im Raume stand, inwiefern er als hochrangiger Parteimitarbeiter Rosenbergs auch in dessen Geschäfte als Reichsminister eingeweiht und involviert war, bei jeder Frage nach solchen dienststellenübergreifenden Kooperationen stoisch, er habe „mit dem Ostministerium nichts zu tun“ gehabt. Auch trieb Koeppen das bereits angeführte Argument seines Verteidigers, wonach man ihm seine bisherigen – vorgeblich unschuldig verbüßten – Haftzeiten anrechnen müsse, auf die Spitze, indem er in der Neuverhandlung am 7. Dezember 1948 mit Blick auf seine Untersuchungshaft im Zusammenhang mit den Nürnberg Nachfolgeprozessen zu Protokoll gab: „Wenn nur das geringste an meiner politischen Tätigkeit auszusetzen gewesen wäre […] dann würde ich ganz bestimmt heute nicht vor Ihnen stehen“. Man muss sich vor Augen halten, dass Koeppen, als er so sprach, wusste, dass die Sonderermittler des US-Militärs schlicht nichts von seiner Tätigkeit im „Führerhauptquartier“ gewusst und dass sie überdies auch gar nicht nach Belastungsmomenten gegen ihn gesucht hatten. Wenn die Spruchkammer in ihrer Urteilsbegründung schließlich konzediert, es sei „dem Betroffenen nicht zu widerlegen, dass er niemals Gelegenheit gehabt hat, mit Rosenberg über politische Fragen irgendwelche massgeblichen Besprechungen zu führen“, so muss konstatiert werden, dass die hier artikulierten und zum Vorteil des Betroffenen ausgelegten Zweifel nur auf dem mangelhaften Informationsstand der Spruchrichter zurückzuführen sind und diese Uninformiertheit wiederum eine direkte Folge von Koeppens Verschleierungstaktik war.

Ein weiterer Punkt verdient Beachtung und wirft auf die Zeit der unmittelbaren Nachkriegszeit ein vielsagendes Licht. Unabhängig von der heute bekannten Zugehörigkeit Koeppens zum engsten ostpolitischen Beraterkreis Rosenbergs, die damals nicht nachgewiesen werden konnte, hielt man Koeppen vor, durch seine Nähe zu dem immer wieder als „Chefideologen“ des Nationalsozialismus bezeichneten Reichsleiter Rosenberg eine Mitverantwortung für „besonders krasse Übergriffe der Parteidienststellen gegen Kirchen und Juden“ zu tragen. Allein diese Gleichsetzung der antikirchlichen Komponente des Nationalsozialismus mit seiner in den Völkermord führenden rassenantisemitischen Verfolgungsdynamik muss heute Stirnrunzeln hervorrufen: schließlich hielten sich „besonders krasse“ Übergriffe auf die christlichen Kirchen, obgleich diese von vielen Nationalsozialisten und insbesondere den der Rosenberg’schen Ideologie nahestehenden Teilen der NSDAP sicher mit Skepsis beäugt wurden, doch sehr in Grenzen. Vielmehr biederten sich die Vertreter der Kirchen dem Regime in den meisten Fällen willfährig an und kümmerten sich bestenfalls um die Wahrung ihrer eigenen Bestandsinteressen, begegneten aber dem Unrecht, das politisch und rassisch verfolgten Minderheiten widerfahren ist, mit einer Indifferenz, die einer auf die tätige Nächstenliebe verpflichteten christlichen Moraltheologie unwürdig war. So konnten die Kirchen im „Dritten Reich“ überwiegend unbehelligt existieren. Gesteigert wurde die groteske Parallelisierung des Holocaust mit der kritischen Distanz zu den Amtskirchen aber noch von Koeppens Verteidiger, dem offenbar auf Entnazifizierungsverfahren spezialisierten „Lagerjuristen“ Lauxmann. In einer Stellungnahme zu den Vorwürfen setzte dieser nun nicht etwa damit an, die Mitschuld seines Mandanten an der Rosenberg’schen „Philosophie“ – so verklärte Lauxmann die Imaginationen und Hasstiraden des nationalsozialistischen Spitzenpolitikers – zu bestreiten, sondern nahm gleich Rosenberg selbst aus der Haftung für die radikalen Auswüchse des NS-Regimes. Auf die jahrelange antisemitische Hetze Rosenberg nun gar nicht mehr eingehend zog Lauxmann einen Vergleich, der nur auf den Vorwurf des Atheismus Bezug nahm und der wohl ein allgemeines Plädoyer dafür sein sollte, die justizielle Verantwortung für Verbrechen nur auf die ausführend Handelnden, nicht aber auf die im Vorfeld der Straftaten aktiven Aufwiegler und Scharfmacher auszudehnen. So verstieg sich Lauxmann zu einem Vergleich des als Kriegsverbrecher hingerichteten Rosenbergs mit „Philosophen der Aufklärung oder Männer[n] wie Häckel, Schopenhauer, David Friedrich Strauss u.a.“, die man für ihre „oft wirklich gehässigen und empörenden antikirchlichen und antireligiösen Demonstrationen des vornazistischen Freidenkertums“ ebenso hätte zur Verantwortung ziehen müssen.

StA Sigmaringen, Wü 13 T 2 Nr. 651/006

Dieser Ausschnitt aus dem Spruchkammerverfahren gegen den ehemaligen SA-Führer und Spitzenfunktionär Werner Koeppen mag verdeutlichen, wie wenig bereit die deutsche Nachkriegsgesellschaft noch dazu war, sich mit dem Ausmaß der Verheerung, das die Nationalsozialisten angerichtet hatten, ernsthaft auseinanderzusetzen und ihre eigene gesamtgesellschaftliche wie individuelle Verantwortung am Geschehenen aufzuarbeiten. Ohne freilich die Judenverfolgung (wohl aber die Verfolgung anderer Opfergruppen) ganz außer Acht zu lassen, wurden die „besonders krassen Übergriffe“ der Staatsgewalt lieber mit einer in freidenkerischer und aufklärerischer Tradition stehenden Kirchenfeindlichkeit assoziiert. Als Ablenkung von der wahren Belastung der jüngsten Vergangenheit hatten solche historischen Erzählungen individualpsychologisch natürlich eine angenehme kathartische Funktion. Zusätzlich aber unterfütterten solche Geschichtsbilder der Zeitgenossen auch die Legitimation der stark unter konservativem und antikommunistischem Vorzeichen erfolgten Weststaatsgründung sowie der bundesrepublikanischen Politik der ersten anderthalb Nachkriegsjahrzehnte.

In der deutschen Geschichtswissenschaft wird die Entnazifizierung angesichts der Rückkehr zahlreicher ehemaliger Eliten in Schlüsselpositionen und den unübersehbaren Kontinuitäten über das Epochenjahr von 1945 hinweg überwiegend als ein an seinen hehren Zielen gescheitertes Projekt beurteilt. Dieses oft auch ins Skandalisierende gewendete Verdikt verkennt, dass die Spruchkammern nicht in erster Linie die Aufgabe hatten, die in den zwölf Jahren zuvor so vielfältig geschundene Gerechtigkeit wiederherzustellen, sondern als Institutionen der „politischen Säuberung“ gegründet worden sind, um „die Ausschaltung des Nationalsozialismus und Militarismus aus dem Leben des deutschen Volkes“ zu erreichen. Vor diesem Hintergrund muss angesichts der demokratischen Erfolgsgeschichte, die aus der Bundesrepublik à la longue wurde, über die Entnazifizierung wohl anerkennender gesprochen und ihr zugutegehalten werden, dass es ihr gelang, den politischen Einfluss nationalsozialistischer und antidemokratischer Gesinnungen auf die junge Demokratie zu marginalisieren. Im speziellen Fall von Werner Koeppen jedoch, der sich nur partiell an die neuen Verhältnisse anpasste, sich mit dem Abstand von einigen Jahren aber wieder in rechtsradikalen Organisationen betätigte, revisionistisches Gedankengut verbreite und so gegen die demokratische Republik agitierte, muss man der Entnazifizierung tatsächlich ein Versagen bescheinigen.

 

Quellen

BArch, R 9361-IX Kartei 21940143; R 9361-VIII Kartei 14860547.

BayHStA, MK 33486.

DRK-Suchdienst München, ZNK, Werner Koeppen.

IfZ München, ZS-0959, Koeppen, Dr. Werner.

Kontrollratsdirektive Nr. 38 vom 12. Oktober 1946, Art. VII.

LA Berlin, B Rep. 031-03-07 Nr. 3221.

LASH, Abt. 460.4 Nr. 170.

StadtA München, NL KOEP-W.

StA Sigmaringen, Wü 13 T 2 Nr. 651/006; Wü 13 T 2 Nr. 2716/075; Wü 13 T 2 Nr. 2655/449.

Vogt, Martin (Hrsg.): Herbst 1941 im „Führerhauptquartier“. Berichte Werner Koeppens an seinen Minister Alfred Rosenberg (=Materialien aus dem Bundesarchiv, Heft 10), Koblenz 2002.

 

Literatur

Bollmus, Reinhard: Das Amt Rosenberg und seine Gegner. Studien zum Machtkampf im nationalsozialistischen Herrschaftssystem (=Studien zur Zeitgeschichte, Bd. 1), München 22006.

Niethammer, Lutz: Die Mitläuferfabrik. Die Entnazifizierung am Beispiel Bayerns, Berlin/ Bonn 1982, zugl. Diss. Heidelberg 1971.

Piper, Ernst: Alfred Rosenberg. Hitlers Chefideologe, München 2005.

Vogt, Martin: Einleitung, in: Ders. (Hrsg.): Herbst 1941 im „Führerhauptquartier“. Berichte Werner Koeppens an seinen Minister Alfred Rosenberg (=Materialien aus dem Bundesarchiv, Heft 10), Koblenz 2002, S. IV–XXXVIII.

Zellhuber, Andreas: “Unsere Verwaltung treibt einer Katastrophe zu…”. Das Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete und die deutsche Besatzungsherrschaft in der Sowjetunion 1941–1945 (= Berlin & München. Studien zu Politik und Geschichte, Bd. 3), München 2006.

 

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