„Es war für die Häftlinge das Schlimmste, was ihnen passieren konnte. […] Es wurde bei einer Sektion festgestellt, nachdem die Brust geöffnet war und auch der Schädel, dass das Herz noch schlug. […] Während der Höhenflugversuche kamen 70 – 80 Personen ums Leben“, gab der ehemalige KZ-Häftling Walter Neff, der bei den Versuchen assistieren musste, während des Nürnberger Ärzteprozesses 1946 zu Protokoll.
Dass dem Sanitätswesen des Reichsluftfahrtministeriums mit zunehmender Kriegsdauer jedes Mittel legitim erschien, um die Lufthoheit wieder zu erlangen, war mit der Gründung der Abteilung im April 1935 noch nicht absehbar gewesen.
Obwohl das RLM bereits seit 1933 existierte, wurden die Einheiten der getarnten Luftwaffe bis zum März 1935 sanitätsdienstlich durch die Heeres- und Marineinspektion betreut. Als die Luftwaffe dann 1935 an die Öffentlichkeit trat, wurde eine eigene Abteilung Sanitätswesen im RLM gegründet. Der Heeressanitätsinspekteur Anton Waldmann schlug Erich Hippke (1888 – 1969) als Leiter der Stelle vor, der den Posten nur widerwillig annahm. Es werde eine „undankbare Aufgabe“ sein, so Hippke in einem Brief an Waldmann, zwischen dem RLM und der Heeressanitätsinspektion vermitteln zu müssen. Hippke hatte zwischen 1907 und 1913 an der Kaiser-Wilhelm-Akademie für militärärztliches Bildungswesen in Berlin studiert. Nach abgeschlossenem Studium war Hippke als Unterarzt in mehreren Garnisonen stationiert gewesen und hatte während des Ersten Weltkriegs als Truppenarzt im 54. Infanterieregiment gedient. Nach dem Krieg hatte er als Wehrkreis-Hygieniker und Divisionsarzt gearbeitet, bis er ins RLM berufen wurde.
Anfangs bestand die Abteilung neben Hippke aus einem Oberarzt, drei Sanitätsoffizieren, einem Beamten des pharmazeutischen Dienstes, einem Verwaltungsbeamten und einigen Schreibkräften. Truppendienstlich unterstand die Abteilung dem Chef des Generalstabs im RLM, fachlich jedoch dem Heeressanitätsinspekteur, so wurden Angelegenheiten militärischer Art auf dem Truppendienstweg und solche mit rein medizinischem Charakter auf dem Fachdienst abgewickelt. Die Abteilung Sanitätswesen wurde im April 1937 in die Inspektion 14 Sanitätswesen umgewandelt, blieb jedoch weiterhin dem Generalstab der Luftwaffe unterstellt. Grundlegende Aufgaben waren die Einrichtung von Fliegeruntersuchungsstellen, die Auswertung der fliegerärztlichen Untersuchungsergebnisse, die Herausgabe von Richtlinien für die Fliegertauglichkeitsuntersuchung, die Erweiterung der sanitätsdienstlichen Versorgung der Fliegertruppe, die Ausbildung von Sanitätsoffizieren für die Luftwaffe und der Ausbau der luftfahrtmedizinischen Forschung.
Der Inspekteur des Sanitätswesens der Luftwaffe erlangte mit dem Ausbruch des Zweiten Weltkriegs die fachliche Weisungsbefugnis über alle Einrichtungen der Luftfahrtmedizinischen Forschung. 1941 waren der Luftwaffe 1149 Ärzte unterstellt, ferner wurden 4027 Zivilärzte von der Luftwaffe beansprucht. Bis 1943 wuchs das Sanitätswesen auf drei Unterabteilungen mit insgesamt 19 Referaten an.
Eine grundlegende Herausforderung des Sanitätswesens und damit der Luftfahrtforschung war die Verlagerung der Luftkämpfe in immer höhere Sphären. Denn der entscheidende Faktor im Luftkampf war der Höhenunterschied. Zu Beginn des Zweiten Weltkriegs galt die Troposphäre, also bis 8000 Meter über dem Meeresspiegel, als Luftraum und Gefechtshöhe, welcher Mensch und Maschine ausgesetzt werden konnten. Inwieweit sich die anschließende Substratosphäre (bis 12.000 Meter) und die Stratosphäre (über 12.000 Meter) auf den menschlichen Körper auswirkten, war bis dato unerforscht. Im Frühjahr 1941 gelang es der Royal Air Force erstmals, deutsche Flieger aus einer überlegenen Höhe anzugreifen. Damit wurde auch die Stratosphäre zum Kampfgebiet des Zweiten Weltkriegs. Die Voraussetzungen zur Anpassung der Flugzeugbesatzungen an die Bedingungen bis zu 12.000 Meter waren von der deutschen Luftfahrtmedizin zwar schon geschaffen worden, das Problem war vielmehr die Rettung der Mannschaft aus solchen Höhen. Denn sollten die Überdruckkabinen im Luftkampf leck geschossen werden, war die Besatzung gefährlichen Druckstürzen ausgesetzt.
In Forschungsgruppen dreier Einrichtungen, dem Institut für Flugmedizin an der Deutschen Versuchsanstalt für Luftfahrt in Berlin-Adlershof unter Leitung von Siegfried Ruff, am Institut für Flugphysiologie der Erprobungsstelle der Luftwaffe in Rechlin, geführt von Theodor Benzinger, und der Forschungsstelle für Luftfahrtmedizin in München mit dem Leiter Georg August Weltz wurden die Voraussetzungen für die Höhenanpassung und Höhenrettung geschaffen. Dabei wurden auf Sekundenbruchteile verkürzte Luftdruckstürze zusammen mit einem gleichzeitig auftretenden Sauerstoffentzug in einer Unterdruckkammer nachgeahmt.
Die ersten Forschungsergebnisse waren wenig erkenntnisreich. Außerdem traten bei den Selbstversuchen erhebliche Schäden am Körper auf. Die Untersuchungen zielten letztlich darauf ab, zwei sogenannte „Zeitgrößen“ zu bestimmen: zum einen die „Zeitreserve“, also die Dauer vom Eintritt des Sauerstoffverlusts bis zum Beginn der Handlungsunfähigkeit, und zum anderen die „Lebenszeitreserve“ vom Beginn der Bewusstlosigkeit bis zum Auftreten irreversibler Schäden beziehungsweise bis zum Tod.
Erste Lösungsansätze waren nicht zielführend. Ein Fallschirmabsprung erschien als unabdingbar, so sollte hier die „Lebenszeitreserve“ durch die Einführung eines automatisch in Aktion tretenden Fallschirmsauerstoffgeräts und einer barometrisch gesteuerten Öffnungsautomatik genutzt werden. Dazu musste allerdings die „Lebenszeitreserve“ genau ermittelt werden. In der Rechliner Einrichtung kam man zur Erkenntnis, dass es „wegen der außerordentlichen Lebensgefahr nicht möglich“ sei, zu diesem Zwecke „an Versuchspersonen zu arbeiten.“ Zu diesem Ergebnis gelangte man in München indes nicht.
Der Reservestabsarzt der Luftwaffe und SS-Untersturmführer Sigmund Rascher stieß im Mai 1941 zur Versuchsgruppe in München. Durch eine private Beziehung Raschers zu einer früheren Privatsekretärin Heinrich Himmlers stand er im engeren Kontakt mit der SS-Spitze. Am 15. Mai 1941 schrieb Rascher mit Bitte um Überlassung von Versuchspersonen an Himmler: Es „wurde mit großem Bedauern erwähnt, dass leider noch keinerlei Versuche mit Menschenmaterial bei uns angestellt werden konnten, da die Versuche sehr gefährlich sind und sich freiwillig keiner dazu hergibt. […] Die Versuche, bei denen selbstverständlich die Versuchspersonen sterben können, würden unter meiner Mitarbeit vor sich gehen. […] Es können als Versuchsmaterial auch Schwachsinnige Verwendung finden.“ Himmler antwortete, „dass Häftlinge für die Höhenflugforschung selbstverständlich gern zur Verfügung gestellt werden. Ich möchte die Gelegenheit benutzen, um Ihnen auch noch zu der Geburt Ihres Sohnes meine herzlichen Wünsche zu übermitteln.“
Sanitätsinspekteur Hippke reiste zu diesem Zwecke im Sommer 1941 nach München und gab nach einigem Zögern seine Zustimmung an den „Humanversuchen“. Der Leiter der Forschungsgruppe Weltz willigte ebenfalls ein. Während des Nürnberger Ärzteprozesses sagte Hippke aus, er sei sich damals im Klaren darüber gewesen, dass es „möglich sein könnte, dass eine von den Versuchspersonen stirbt.“ Der Münchner Forschungsgruppenkollege Wolfgang Lutz hingegen sah sich nicht imstande, die notwendige „Härte“ aufzubringen, sich an den Menschenversuchen zu beteiligen. Siegfried Ruff und sein Assistent Hans-Wolfgang Romberg aus der Berliner Forschungsgruppe übernahmen zunehmend seine Funktionen und stellten eine mobile Unterdruckkammer für die Versuche im Konzentrationslager Dachau zur Verfügung.
Rascher schrieb am 5. April 1942 mit einem Zwischenbericht an Himmler: „Ich glaube, hochverehrter Reichsführer, es würden Sie diese Versuche außerordentlich interessieren!“ Denn der dritte Versuch dieser Art sei „derart außergewöhnlich“ verlaufen. „Es handelte sich um einen Dauerversuch ohne Sauerstoff in 12 km Höhe bei einem 37-jährigen Juden in gutem Allgemeinzustand. Die Atmung hielt bis 30 Minuten an. Bei 4 Minuten begann VP zu schwitzen und mit dem Kopf zu wackeln. Bei 5 Minuten traten Krämpfe auf, zwischen 6 und 10 Minuten wurde die Atmung schneller, VP bewusstlos, von 11 Minuten bis 30 Minuten verlangsamte sich die Atmung bis 3 Atemzüge pro Minute um dann ganz aufzuhören.“
Im Konzentrationslager Dachau wurden darauffolgend 200 Häftlinge zwischen Februar bis Juni 1942 für Experimente in einer Unterdruckkammer verwendet, bei denen mindestens 70 Menschen ums Leben kamen. Aus Sicht der Luftwaffe endeten die Experimente mit einem Erfolg. Der Schleudersitz sollte die technische Antwort auf die in Dachau gewonnene Erkenntnis werden, dass bei Drucksturz in Höhen über 15 Kilometern zwar innerhalb weniger Sekunden eine Handlungsunfähigkeit eintrat, dieser aber eine ausreichend lange Überlebenszeit folgte, die die Einleitung einer mehrstufigen Rettungsautomatik ermöglichen konnte. Daraufhin wurden Schleudersitze in jeden Flugzeugprototypen eingebaut.
Im August 1942 widmete man sich einer neuen Fragestellung, welche ebenfalls durch „Humanversuche“ geklärt werden sollte. Abermals willigte Hippke ein. Während des sogenannten Nürnberger „Milch-Prozesses“ gab er zu Protokoll: „Die Notwendigkeit war mir auch klar gewesen, ich musste mich jetzt also entschließen.“ Rascher wurde gemeinsam mit dem Luftwaffenstabsarzt Erich Holzlöhner beauftragt, anhand von Unterkühlungsversuchen Fragen zu klären, die sich im Laufe des Krieges durch den Absturz von Fliegern über dem Meer und zweckmäßiger Schutzkleidung ergeben hatten. 300 Häftlinge, von denen mehr als 80 die Versuche nicht überlebten, mussten von August 1942 bis März 1943 Auskühlungsversuche in Eiswasser und trockener Kälte über sich ergehen lassen. Am 19. Februar 1943 schrieb Sanitätsinspekteur Hippke an Himmler: „Die in Dachau durchgeführten Versuche über Schutzmaßnahmen wegen der Wirkung der Untersuchung des menschlichen Körpers bei Aufenthalt in kaltem Wasser haben zu praktisch brauchbaren Ergebnissen geführt. Sie wurden in Zusammenabriet mit der SS von den Stabsärzten der Luftwaffe Professor Dr. Holzlöhner, Dr. Finke und Dr. Rascher durchgeführt und sind abgeschlossen. […] Für die große Hilfe, die die Zusammenarbeit mit der SS bei der Durchführung der Untersuchungen für uns bedeutet hat sag ich meinen ergebensten Dank und bitte auch den Herrn Kommandanten des Lagers Dachau übermitteln zu wollen.“
Hippke trat zum Jahresende 1943 in den Ruhestand, sein Nachfolger wurde Oskar Schröder (1891 – 1959), welcher zuletzt als Abteilungschef im Sanitätswesen tätig war. Schröder hatte wie Hippke an der Kaiser-Wilhelm-Akademie für das militärärztliche Bildungswesen in Berlin studiert. Nach seinem Abschluss 1914 hatte er während des Ersten Weltkriegs in verschiedenen Regimentern als Abteilungsarzt gedient. Nach Kriegsende war er in der Reichswehr geblieben, bis er 1931 als Referent in der Sanitätsinspektion des Reichswehrministeriums Verwendung fand. Mit der Gründung des Sanitätswesens im RLM wechselte er zur Luftwaffe.
Die Inspektion 16 Seenotdienst des RLM war dafür verantwortlich, über dem Wasser abgeschossene Piloten zu bergen. Da mit dem Ausscheiden Italiens aus dem Krieg 1943 der Mittelmeerraum zunehmend zum Kriegsschauplatz wurde, bedurfte es dort zur Bergung eines Piloten durchschnittlich bis zu 14 Tage. Um eine Versorgung der Besatzung bis zur Rettung zu gewährleisten und zu optimieren, arbeitete die Luftwaffe schon seit geraumer Zeit an Möglichkeiten, Meerwasser trinkbar zu machen.
Schröder hatte im Gegensatz zu Hippke noch weniger Skrupel, „Humanversuche“ durchzuführen. Am 7. Juni 1944 wandte er sich an Himmler, mit dem Hinweis, dass die bisherigen Versuche nun einer „endgültigen Lösung“ bedürften: „Die Luftwaffe hat gleichzeitig zwei Verfahren zum Trinkbarmachen von Meerwasser entwickelt […] Benötigt werden 40 gesunde Versuchspersonen […] Da von früheren Versuchen bekannt ist, dass im KZ Dachau die notwendigen Laboratorien sind, wäre dieses Lager sehr geeignet.“
Der Luftwaffen-Stabsarzt und SS-Obersturmbannführer Wilhelm Beiglböck wurde mit der Durchführung der Versuche beauftragt. Während des Nürnberger Ärzteprozesses beschrieb er die Ziele der Versuche: inwieweit „Flüssigkeitskarenz oder Trinken von Meerwasser besser sei, ob das Berka-Mittel entgegen den Erwartungen eine Verbesserung der Toleranz gegenüber Meerwasser mache“ oder „ob das Schäfer-Mittel 12 Tage lang ohne jede Störung vertragen werde.“
An 40 Häftlingen wurden im Sommer 1944 im Konzentrationslager Dachau alternative Methoden zur Trinkbarmachung von Meerwasser erprobt. Der Sinto Karl Höllenreiner, welcher die Versuche überlebte, erinnerte sich während des Nürnberger Ärzteprozesses: „Ein tschechoslowakischer Zigeuner“ bat „den Doktor der Luftwaffe, dass er unmöglich noch mehr Wasser trinken könnte. Dieser tschechoslowakische Zigeuner wurde daraufhin auf Anordnung von dem Doktor der Luftwaffe an ein Bett festgebunden, der Doktor der Luftwaffe goss diesem Zigeuner persönlich mittels einer Magenpumpe gewalttätig das Seewasser herunter. […] Drei waren so dem Tode nah, dass man sie am selben Abend auf Tragbahren, mit weißen Tüchern abgedeckt, herausgetragen hat.“
In seinen Protokollen schrieb Beiglböck zur „Versuchsperson 23“: „Der Durst nimmt schwer erträgliche Formen an […] Er nimmt wenig Anteil an seiner Umgebung […] Das Aussehen ist sehr schlecht und verfallen, der Allgemeinzustand besorgniserregend.“
Insgesamt wurden im Konzentrationslager Dachau 540 Häftlinge zur Teilnahme an luftfahrtmedizinischen Experimenten gezwungen.
Unmittelbar nach Kriegsende bemächtigten sich die US-Amerikaner der deutschen luftfahrtmedizinischen Erkenntnisfortschritte. An dieser Jagd beteiligten sich alle Siegermächte, aber die US-Luftstreitkräfte waren am erfolgreichsten. Sie ließen ihre Wissenschaftler und Fliegerärzte die Forschungseinrichtungen der Besatzungszonen durchsuchen und erkannten, dass die Deutschen nicht nur enormes flugphysiologisches Grundwissen angesammelt, sondern auch praktische medizintechnische Lösungen entwickelt hatten, die den ihrigen in wichtigen Bereichen überlegen waren. Im November 1945 wurde daraufhin in Heidelberg das Aero Medical Center gegründet, um eine umfangreiche Gesamtübersicht der deutschen luftfahrtmedizinische Forschung zu erstellen. Diese Erkenntnisse sollten den Nürnberger Ärzteprozess (1946-1947) ins Rollen bringen.
Rascher und seine Frau Nini wurden im März 1944 aufgrund verschiedener Delikte, unteranderem Kindesentführung und Mord an einer Mitarbeiterin Raschers, verhaftet. Seine Ehefrau wurde im Konzentrationslager Ravensbrück hingerichtet, während Rascher 26. April 1945 in Dachau erschossen wurde. Holzlöhner entzog sich der Verantwortung, indem er sich im Juni 1945 in britischer Kriegsgefangenschaft das Leben nahm. Beiglböck wurde im Nürnberger Ärzteprozess, der sich auch mit den „Euthanasie“-Tötungsaktionen befasste, zu 15 Jahren Haft verurteilt, wurde allerdings schon 1951 aus der Haft entlassen und arbeitete bis zu seinem Tod 1963 als leitender Arzt im Krankenhaus von Buxtehude. Schröder wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, kam jedoch 1954 vorzeitig frei wurde von den US-amerikanischen Luftstreitkräften als Berater eingestellt. Hippke konnte während des Nürnberger Prozesses nicht ausfindig gemacht werden und entging so einer Anklage. Er ließ sich später in Berlin nieder und eröffnete eine Arztpraxis. Nach der Gründung der Bundeswehr beriet er das neue Sanitätswesen der Luftstreitkräfte. Ruff, Weltz und Romberg wurden freigesprochen. Die US Air Force fand für Ruff im Aero Medical Center Verwendung. Weltz übernahm eine Professur für Röntgenphysiologie an der Universität München und Romberg eröffnete in Düsseldorf eine Arztpraxis.