Eine der Arbeitshypothesen unseres Forschungsprojekts ist die Annahme, dass es den Angehörigen der vier zu untersuchenden Reichsministerien aus zwei Gründen schwerer fiel als anderen NS-belasteten Beamten, ihre beruflichen Karrieren nach dem Krieg fortzusetzen: zum einen, weil ihre Dienststellen keine Nachfolgebehörden in der Bundesrepublik fanden, in die sie hätten wiederaufgenommen werden können, und zum anderen, weil die Mitarbeit in Ministerien, die mit der nationalsozialistischen Ideologie, der Rüstungspolitik und den Kriegsverbrechen besonders eng verbunden waren, einen reintegrationsbehindernden Makel darstellte. Dass diese Arbeitshypothese keine Regel aufstellen will, die ohne Ausnahmen auskommt, versteht sich von selbst, und in der Tat zeigen schon in der ersten Phase der biographischen Recherchen manche Fälle, dass die Zugehörigkeit zur NS-Reichsministerialbürokratie keineswegs ein eindeutiges Stigma war, sondern von einzelnen Betroffenen sogar instrumentalisiert wurde, um andere Formen von NS-Belastung zu kompensieren. Dies sei hier am Beispiel des Spruchkammerverfahrens August Heißmeyers skizziert.
Das Spruchkammerverfahren gegen Heißmeyer konnte das Staatskommissariat für die politische Säuberung im Land Württemberg-Hohenzollern sehr spät, im Frühjahr 1950, führen, da er nach Kriegsende zunächst untergetaucht und erst im Februar 1948 in Bebenhausen aufgespürt worden war, wo er mit seiner Frau, der ehemaligen NS-Reichsfrauenführerin Gertrud Scholtz-Klink, und ihren minderjährigen Kindern unter falschem Namen gelebt hatte. Obwohl zu diesem Zeitpunkt die Abwicklung der Entnazifizierung bereits weit vorangeschritten war, hatte Heißmeyer allen Anlass, seinem Spruchkammerverfahren mit Besorgnis entgegenzusehen, wies er doch als Altparteigenosse der NSDAP (seit 1925), frühes Mitglied der SA (seit 1926) und hoher SS-Funktionär (seit 1935 Chef des SS-Hauptamtes und seit 1939 SS-Oberabschnittsleiter „Ost“) eine hohe Formalbelastung auf, die vergleichsweise harte Strafen nach sich ziehen konnte.
Bei der Neuerfindung der eigenen politischen Biographie vor der Spruchkammer legte Heißmeyer besonderes Augenmerk auf sein Ausscheiden aus dem SS-Hauptamt im Jahr 1940 und die anschließende Fokussierung seiner vielfältigen Aufgaben auf die Inspektion der Nationalpolitischen Erziehungsanstalten (Napola). Der Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung Bernhard Rust habe „seine pädagogischen Neigungen gekannt und ihm dieses Amt im Reichserziehungsministerium – in dem er im Range eines Ministerialdirektors stand – schon früher angeboten gehabt“. Er habe es zunächst wegen seiner SS-Tätigkeiten ablehnen müssen, auch weil Himmler und Göring „Gegner“ der Napola gewesen seien. Mit der schließlich doch erfolgten Übernahme der Inspektion habe er sich das Ziel gesetzt, die Napola „als Erziehungsstätten zur Auslese der Jugend einzurichten“, und sich „in der Ausbildung insbesondere für die Völkerverständigung und für die Erweiterung des Blickfeldes der Schüler eingesetzt“. Zwar habe man bei den Anstaltsleitern und Lehrern der Napola Wert darauf gelegt, dass sie NSDAP-Mitglieder seien; dies sei aber nur deshalb angeordnet worden, um ihnen den Parteiorganisationen gegenüber „eine gewichtigere Stellung“ zu verschaffen.
Seine Strategie, die Napola als staatliche Einrichtungen von den Parteischulen abzuheben und sich selbst nachträglich als Ministerialdirektor in eine Konfliktstellung mit der NSDAP und der SS zu bringen, untermauerte Heißmeyer mit einer Reihe von günstigen Leumundszeugnissen, die ihm von Funktionären der Napola und Angehörigen der Reichsministerialbürokratie ausgestellt wurden. Hermann Brunk, Leiter der Napola Plön und zeitweiliger Vizeinspekteur der Napola in Berlin, etwa charakterisierte die Napola als aus dem „Geist des Wandervogels“ entstanden und betonte in seinem Persilschein das „Mißfallen der NSDAP und führender Männer, wie Göring, Schirach, Frick, Rosenberg, Ley,“ an der Arbeit dieser Eliteschulen, die von Heißmeyer schließlich effektiv „gegen die Angriffe der NSDAP“ abgeschirmt worden seien: „Im Verlauf der Jahre erkannte H. immer klarer, daß die Anstalten als Ausleseschulen des Staates nur in völliger Unabhängigkeit von der NSDAP, ihren Gliederungen und der Wehrmacht ihre Aufgabe erfüllen konnten. […] Er wandte sich immer mehr der Erziehungsarbeit zu. Er erwog den Gedanken, aus der SS auszuscheiden, um sich völlig ungebunden ganz der Arbeit an der deutschen Jugend widmen zu können“.
Ohne solche Einblicke in Heißmeyers Denken zu geben, aber ähnliche Argumente aufgreifend, äußerte sich Erwin Gentz, der von 1933 bis 1944 als juristischer Sachbearbeiter, zuletzt im Range eines Ministerialrats, im Reichserziehungsministerium tätig gewesen war. Auch er betonte die Unabhängigkeit der Napola von der NSDAP und die fachliche Qualifikation der dort als Staatsbeamte tätigen Lehrer. Was die Übertragung der Inspektion der Napola an Heißmeyer betraf, so konzedierte Gentz zwar allgemein, dass Rust mit seiner Personalpolitik versucht habe, nicht nur einen Regionalproporz bei der Besetzung der Abteilungsleiterposten durchzusetzen, sondern auch „möglichst viele Gliederungen und Verbände der Partei an der Schularbeit zu interessieren“; bei der Berufung Heißmeyers seien aber „in erster Linie“ sachliche Gründe – er war „erzieherisch geeignet“ – ausschlaggebend gewesen. Durch Heißmeyers SS-Mitgliedschaft habe sich die Abteilung des Ministeriums selbstverständlich nicht in eine „SS-Dienststelle“ verwandelt, „ebensowenig wie etwa das Amt für körperliche Erziehung dadurch eine SA-Dienststelle geworden ist, dass Amtschef ein SA-Gruppenführer war usw.“
Bei der Spruchkammer verfing Heißmeyers durch Persilscheine gestützte Entlastungsstrategie indes nicht. Sie stufte ihn als „Hauptschuldigen“ ein und bestrafte ihn mit dreijähriger Internierungshaft, der dauerhaften Unfähigkeit, ein öffentliches Amt zu bekleiden, sowie dem Verlust der gesetzlichen Ansprüche „auf eine Pension, Rente oder Vergütung, die aus öffentlichen Mitteln bezahlt werden“. Für die Spruchkammer stand außer Zweifel, dass Heißmeyer, auch wenn ihm eine persönliche Beteiligung an Verbrechen nicht nachgewiesen werden könne, „durch die im Dritten Reich erlangte Machtstellung und die sich aus der Vielzahl seiner Ämter ergebenden Befugnisse in schwerstem Maße politisch belastet ist“. Seine Tätigkeit als Ministerialdirektor im Reichserziehungsministerium wollte die Spruchkammer ausdrücklich nicht als Milderungsgrund anerkennen: „Inspekteur der Nationalpolitischen Erziehungsanstalten wurde er nicht als Erzieher, sondern in seiner Eigenschaft als SS-Führer, um auch hier den Einfluß der SS durchzusetzen und durch eine entsprechende Auslese den geeigneten Nachwuchs für den nationalsozialistischen Staat und möglichst auch für die SS heranzubilden“. Dass es während Heißmeyers Amtszeit Reibereien mit höheren Parteiführern gegeben habe, hielt die Spruchkammer für glaubhaft, wertete diese aber nur als ein Zeichen „für die auch in vielen anderen Fällen festzustellende Rivalität zwischen SS einerseits und politischer Leitung andererseits. Sie seien aber „niemals ein Beweis dafür, dass in den Napola „eine politisch neutrale Erziehung durchgeführt worden wäre“.